Definition: Was ist die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV)?
Die BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) verpflichtet öffentliche Stellen in Deutschland dazu, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten.Rechtsgrundlage ist § 12a des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG). Die Umsetzung erfolgt auf Basis der internationalen WCAG 2.2, Konformitätsstufe AA.
Die vollständige Verordnung ist online abrufbar beim Bundesministerium der Justiz: zur BITV im Bundesgesetzblatt
Wer muss die BITV einhalten?
- Alle öffentlichen Stellen auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene (z. B. Ministerien, Rathäuser, Hochschulen)
- Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten seit 2024 (z. B. ARD, ZDF)
- Staatsnahe Institutionen wie Kammern und Stiftungen – mit wachsendem Geltungsbereich
Wesentliche Anforderungen der BITV
- Konformitätsstufe AA:
50 Prüfschritte inklusive Tastaturbedienbarkeit, sichtbare Fokusmarkierungen, Mindestkontrast von 4.5:1 - Barrierefreiheitserklärung:
Pflichtdokument inkl. Zuständigkeitskontakt, Feedback-Mechanismus und Verweis auf Durchsetzungsstelle - Prüfpflichten:
- Jährlicher Schnelltest
- Vollprüfung alle 3 Jahre durch Landesüberwachungsstellen
Wie läuft ein offizieller BITV-Test ab?
- Stichprobenauswahl: Startseite plus 9 exemplarische Unterseiten
- Manuelle & technische Prüfung: z. B. mit Tastatur, Screenreader & Codeanalyse
- Auswertung: Klassifizierung der Fehler in Klassen A-E inkl. Frist zur Nachbesserung
FAQ
Gilt die BITV auch für private Unternehmen?
Nein – für private Unternehmen gilt nicht die BITV, sondern das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das ab 2025 viele digitale Dienstleistungen betrifft.
Welche Tools helfen beim Selbst-Check?
Axe DevTools, WAVE, Siteimprove, der BITV-Selbsttest (Fragebogen als PDF)
Müssen PDF-Downloads barrierefrei sein?
Ja – wenn sie Teil des Verwaltungsprozesses sind, z. B. Formulare, Anträge oder Bescheide.