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Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV)

Definition: Was ist die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV)?

Die BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) verpflichtet öffentliche Stellen in Deutschland dazu, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten.Rechtsgrundlage ist § 12a des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG). Die Umsetzung erfolgt auf Basis der internationalen WCAG 2.2, Konformitätsstufe AA.

Die vollständige Verordnung ist online abrufbar beim Bundesministerium der Justiz: zur BITV im Bundesgesetzblatt

Wer muss die BITV einhalten?

  • Alle öffentlichen Stellen auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene (z. B. Ministerien, Rathäuser, Hochschulen)
  • Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten seit 2024 (z. B. ARD, ZDF)
  • Staatsnahe Institutionen wie Kammern und Stiftungen – mit wachsendem Geltungsbereich

Wesentliche Anforderungen der BITV

  • Konformitätsstufe AA:
    50 Prüfschritte inklusive Tastaturbedienbarkeit, sichtbare Fokusmarkierungen, Mindestkontrast von 4.5:1
  • Barrierefreiheitserklärung:
    Pflichtdokument inkl. Zuständigkeitskontakt, Feedback-Mechanismus und Verweis auf Durchsetzungsstelle
  • Prüfpflichten:
    • Jährlicher Schnelltest
    • Vollprüfung alle 3 Jahre durch Landesüberwachungsstellen

Wie läuft ein offizieller BITV-Test ab?

  1. Stichprobenauswahl: Startseite plus 9 exemplarische Unterseiten
  2. Manuelle & technische Prüfung: z. B. mit Tastatur, Screenreader & Codeanalyse
  3. Auswertung: Klassifizierung der Fehler in Klassen A-E inkl. Frist zur Nachbesserung

FAQ

Gilt die BITV auch für private Unternehmen?
Nein – für private Unternehmen gilt nicht die BITV, sondern das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das ab 2025 viele digitale Dienstleistungen betrifft.

Welche Tools helfen beim Selbst-Check?
Axe DevTools, WAVE, Siteimprove, der BITV-Selbsttest (Fragebogen als PDF)

Müssen PDF-Downloads barrierefrei sein?
Ja – wenn sie Teil des Verwaltungsprozesses sind, z. B. Formulare, Anträge oder Bescheide.

Hinweis zu den Inhalten
Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen wurden mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich allgemeinen, unverbindlichen Informationszwecken – auch bei rechtlich relevanten Themen. Eine individuelle Rechtsberatung können sie nicht ersetzen. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Inhalte übernommen.