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Allgemeine Geschäftsbedingungen.

von X-06 Designs – nachstehend Designbüro genannt –

Stand: 16.04.2020

1. Geltungsbereich

    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle vertraglichen Leistungen zwischen dem Designbüro und dem Auftraggeber ausschließlich.
    2. Die AGB des Designbüros gelten auch für alle Künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber.
    3. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, das Designbüro hätte deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
    4. Mündliche Nebenabreden haben das Designbüro und der Auftraggeber nicht getroffen.

2. Urheberschutz; Nutzungsrechte; Eigenwerbung

  1. Der dem Designbüro erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes.
  2. Sämtliche Arbeiten des Designbüros, wie insbesondere Entwürfe, Reinzeichnungen und das in Auftrag gegebene Werk insgesamt, sind als persönlich geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die Voraussetzungen für ein urheberrechtlich geschütztes Werk, so insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Schöpfungshöhe (§ 2 Abs. 2 UrhG), nicht erreicht sind.
  3. Ohne Zustimmung des Designbüros dürfen dessen Arbeiten sowie das Werk einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original, noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung des Werkes oder Teilen des Werkes sowie der Vorarbeiten dazu, sind unzulässig.
  4. Die Werke des Designbüros dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrags nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck.
  5. Das Designbüro räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck (Ziffer 2.4) erforderlichen Nutzungsrechte ein. Hierzu wird das einfache Nutzungsrecht eingeräumt, es sei denn, das Designbüro und der Auftraggeber treffen eine ausdrücklich abweichende Vereinbarung. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars.
  6. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Designbüros.
  7. Sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wird, ist das Designbüro bei der Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, in Veröffentlichungen über das Werk und/oder der öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Reinzeichnungen und des Werkes als Urheber zu benennen. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Urheberbenennung kann das Designbüro zusätzlich zu dem für die Designleistung geschuldeten Honorar eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des für die Nutzung vereinbarten, mangels einer Vereinbarung des dafür angemessenen und üblichen Honorars verlangen. Hiervon bleibt das Recht des Designbüros unberührt, bei einer konkreten Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
  8. Vorschläge, Weisungen und Anregungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen oder anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar und begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  9. Der Auftraggeber ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Designbüros nicht berechtigt, in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten des Designbüros formale Schutzrechte wie z.B. eingetragenes Design, Gemeinschaftsgeschmacksmuster, Marke etc. zur Eintragung anzumelden.
  10. Das Designbüro bleibt berechtigt, die in Erfüllung des Auftrags geschaffenen Werke oder Teile davon, Entwürfe und sonstige Arbeiten für die Eigenwerbung, gleich in welchem Medium (z.B. in einer eigenen Internetpräsenz, Mustermappe, auf den eigenen Social-Media-Profilen etc.), zu nutzen und auf seine Tätigkeit für den Auftraggeber hinzuweisen. Zudem ist das Designbüro dazu berechtigt, seinen Namenszug, sein Logo oder sonstige geschäftlich übliche Bezeichnung auf dem Werk (z.B. Werbemittel, Internetseite, etc.) des Auftraggebers dezent, und nach Abstimmung mit dem Auftraggeber über die Form, zu platzieren, wenn das Designbüro von dem Recht Gebrauch machen will.
  11. Von der Einräumung der Nutzungsrechte unberührt, bleibt das Recht des Designbüros, Ansprüche wegen ungenehmigter Nutzung des Werkes, insbesondere im Internet und auf Social Media-Plattformen, im eigenen Namen geltend zu machen. Das Designbüro bleibt berechtigt, Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz, ungerechtfertigter Bereicherung und Auskunft über den Umfang der Verletzung seiner Urheberrechte gegenüber dem verantwortlichen Dritten, insbesondere dem im Verletzungsfall haftenden Plattformbetreiber, durchzusetzen.

3. Honorare; Fälligkeit

  1. Soweit zwischen dem Auftraggeber und dem Designbüro kein bestimmtes Honorar vereinbart ist, hat das Designbüro Anspruch auf eine angemessene und übliche Vergütung.
  2. Die Anfertigung von Entwürfen ist stets kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist.
  3. Die Honorare sind bei Ablieferung des Werkes fällig. Erfolgt die Erstellung und Ablieferung des Werkes in Teilen, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teils fällig. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird, ist mit der ersten Teillieferung ein Teilhonorar zu zahlen, das wenigstens die Hälfte des Gesamthonorars beträgt. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, so kann das Designbüro Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Aufwand verlangen.
  4. Bei Zahlungsverzug kann das Designbüro Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.
  5. Sämtliche Honorare sind gemäß der Kleinunternehmerregelung (§ 19 (1) UstG) umsatzsteuerbefreit und ohne Abzug innerhalb von zehn Tagen ab Fälligkeit zu zahlen.

4. Zusatzleistungen; Neben- und Reisekosten; Künstlersozialversicherung

  1. Soweit keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen ist, werden Zusatzleistungen, wie z.B. die Recherche, die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie sonstige Zusatzleistungen (Autorenkorrekturen, Produktionsüberwachung und anderes), nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
  2. Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehende Nebenkosten (z.B. für Modelle, Zwischenreproduktionen, Layoutsatz etc.) sowie Kosten für den Erwerb von Rechten (z.B. Bildrechte, Schriftlizenzen, Softwarelizenzen etc.) einschließlich der unter Umständen anfallenden Abgaben nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) oder an die GEMA sind vom Auftraggeber zu erstatten.
  3. Der Auftraggeber erstattet dem Designer die Kosten und Spesen für Reisen, die nach vorheriger Abstimmung zwecks Durchführung und Erfüllung des Auftrags oder der Nutzung der Werke erforderlich sind.
  4. Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten.
  5. Die Honorare des Designbüros können unter Umständen unter die dem Auftraggeber nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) obliegende Abgabepflicht fallen. Für den Fall, dass der Auftraggeber abgabepflichtig ist, weist das Designbüro vorsorglich darauf hin, dass der Auftraggeber gegenüber der Künstlersozialkasse meldepflichtig ist.

5. Fremdleistungen

  1. Die Vergabe von Fremdleistungen, die für die Erfüllung des Auftrags oder die Nutzung der Werke im vertragsgemäßen Umfang erforderlich ist, nimmt das Designbüro im Namen und für Rechnung des Auftraggebers vor. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designbüro hierzu die entsprechende schriftliche Vollmacht zu erteilen.
  2. Soweit das Designbüro auf Veranlassung des Auftraggebers im Einzelfall Fremdleistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, ist die der Auftraggeber verpflichtet, einen angemessenen Vorschuss für die zu erwartenden Kosten zu zahlen. Der Auftraggeber stellt das Designbüro im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten insbesondere sämtlichen Kosten frei, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.

6. Mitwirkung des Auftraggebers; Gestaltungsfreiheit; Vorlagen

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet dem Designbüro alle Unterlagen, die für die Erfüllung des Auftrags notwendig sind, rechtzeitig und im vereinbarten Umfange zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere Texte, Fotos, Logos, Grafiken, Filme, Musikstücke etc. Verzögerungen bei der Auftragsausführung, die auf die verspätete oder nicht vollständige Übergabe solcher Unterlagen beruhen, hat das Designbüro nicht zu vertreten.
  2. Der Auftraggeber versichert, zur Nutzung aller Unterlagen, die er dem Designbüro zur Verfügung stellt, berechtigt zu sein. Der Auftraggeber ist ferner alleine verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm gestellten Unterlagen. Sollte der Auftraggeber nicht zur Nutzung berechtigt sein oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, so stellt der Auftraggeber das Designbüro im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
  3. Für das Designbüro besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit. In diesem Umfang sind Beanstandungen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung der Entwürfe und des Werkes ausgeschlossen. Mehrkosten für Änderungen, die der Auftraggeber während oder nach der Produktion veranlasst, trägt der Auftraggeber.

7. Datenlieferung und Handling

  1. Das Designbüro ist nicht verpflichtet, die Designdaten oder sonstige Daten (z.B. Daten von Inhalten, Screendesigns, Entwürfen usw.) oder Datenträger, die in Erfüllung des Auftrages entstanden sind, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Daten oder Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und vom Auftraggeber zu vergüten.
  2. Stellt das Designbüro dem Auftraggeber Dateien bzw. Daten zur Verfügung, so dürfen diese nur im vereinbarten Umfang genutzt werden. Modifikationen oder Veränderungen an den Dateien bzw. Daten dürfen nur mit Einwilligung des Designbüros vorgenommen werden.
  3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten trägt unabhängig vom Übermittlungsweg der Auftraggeber.
  4. Für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten, die bei der Datenübertragung auf das System des Auftraggebers entstehen, haftet das Designbüro nicht.

8. Eigentum und Rückgabepflicht

  1. An allen Entwürfen, Reinzeichnungen und Konzeptionsleistungen sowie etwaig zur Verfügung gestellten Daten, gleichgültig ob sie zur Ausführung gelangen oder nicht, werden lediglich Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Originale sind, spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt an das Designbüro zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
  2. Die Zu- und Rücksendungen erfolgen auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Dem Designbüro bleibt vorbehalten, darüber hinaus einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.
  3. Das Designbüro ist nicht verpflichtet, sog. „offene Dateien“ oder Layouts, die am Computer erstellt wurden, auf Verlangen an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

9. Korrektur; Produktionsüberwachung; Belegmuster

  1. Vor Beginn der Vervielfältigung des Werkes (Produktionsbeginn) sind dem Designbüro Korrekturmuster vorzulegen.
  2. Die Produktion wird vom Designbüro nur überwacht, wenn dies in einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit dem Auftraggeber vereinbart ist. Für diesen Fall ist das Designbüro berechtigt, erforderliche Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen und Weisungen gegenüber den Produktionsfirmen zu geben. Das Designbüro haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nach Maßgabe der Ziffer 10.
  3. Von allen vervielfältigten Werken oder Teilen der Werke oder sonstigen Arbeiten sind dem Designbüro eine angemessene Anzahl einwandfreier Belegexemplare, mindestens 5 Stück unentgeltlich zu überlassen, die das Designbüro auch im Rahmen seiner Eigenwerbung verwenden darf.

10. Gewährleistung; Haftung

  1. Das Designbüro haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für welche das Designbüro auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.
  2. Ansprüche des Auftraggebers gegen dem Designbüro aufgrund einer Pflichtverletzung verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer 10.1.; für diese gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
  3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Werk unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel müssen spätestens binnen zwei Wochen nach Ablieferung schriftlich geltend gemacht werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.
  4. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung erfolgt durch den Auftraggeber. Mit der Freigabe übernimmt der Auftraggeber die Haftung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild, Gestaltung und Produkt.
  5. Mit Ausnahme eines möglichen Auswahlverschuldens haftet das Designbüro nicht für Aufträge für Fremdleistungen, die das Designbüro an Dritte vergibt.
  6. Sofern das Designbüro Fremdleistungen auf Veranlassung des Auftraggebers im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, tritt das Designbüro hiermit sämtliche ihm zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichterfüllung gegenüber der Fremdfirma an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme vom Designbüro zunächst, die abgetretenen Ansprüche gegenüber der Fremdfirma durchzusetzen.
  7. Das Designbüro haftet nicht für die urheber-, design- und geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit des Werkes oder von Teilen des Werkes sowie der Entwürfe oder seiner sonstigen Designarbeiten, die er dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Das Designbüro ist nicht verpflichtet, Design-, Geschmacksmuster-, Marken- oder sonstige Schutzrechtsrecherchen durchzuführen oder zu veranlassen. Diese sowie eine Überprüfung der Schutzrechtslage werden vom Auftraggeber selbst und auf eigene Kosten veranlasst.
  8. Das Designbüro haftet nicht für die rechtliche, insbesondere die urheber-, design- und geschmacksmuster-, wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung des Werkes oder von Teilen des Werkes oder der Entwürfe. Das Designbüro ist lediglich verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, soweit diese dem Designbüro bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.
  9. Der Auftraggeber ist verpflichtet sicherzustellen, dass seine Inhalte und Daten, die für die Umsetzung des Auftrags bereitgestellt wurden, nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Hierunter fallen insbesondere pornographisches Material, extremistische politische Inhalte, sowie Musik- und Video Daten. Das Designbüro ist berechtigt bei Verstößen Seitens des Auftraggebers, den laufenden Vertrag fristlos zu kündigen.

11. Besondere Bedingungen für Webdesign

Handelt es sich bei dem zu erstellenden Werk um eine Website (Webdesign), so gelten ergänzend folgende Bedingungen:

  1. Das Designbüro erstellt die Website entsprechend einem vom Auftraggeber freigegebenen Gestaltungskonzept in einem vereinbarten Programm- und Datenformat. Dies erfolgt mit Software von Drittanbietern, für deren Funktionsfähigkeit, Fehlerfreiheit und etwaige künftige oder ausbleibende künftige Weiterentwicklung (Updates) das Designbüro keine Haftung übernimmt. Eine weitergehende Pflege der Website (z.B. regelmäßige Wartung, Backups, Erwerb und Verlängerung von SSL-Zertifikaten etc.) ist nicht Gegenstand des Gestaltungsauftrages und bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
  2. Das Designbüro gestaltet die Website. Für deren Inhalte ist der Auftraggeber allein verantwortlich. Das gilt auch für vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhaltselementen der Website (wie z.B. Bild-, Ton- und Videodateien, Texte, Logos etc.), wie auch für die Einhaltung rechtlicher Vorgaben (wie. z.B. Formulierung des Impressums und anderer Pflichtangaben nach dem Telemediengesetz, Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen etc.).
  3. Das Einarbeiten von Inhalten wie Menüpunkte, Texte, Bilder, Metadaten, Produkte, Produktdetails o.ä. in eine Internetseite oder einen Online-Shop sind Sonderleistungen, die entweder im Angebot über eine Position abgedeckt sind oder entsprechend des Aufwands abgerechnet werden. Abgedeckt sind die Sonderleistungen im Angebot entsprechend der Stunden, die dafür im Angebot vorgesehen und ausgewiesen sind. Sollte nachweislich mehr Arbeitsaufwand anfallen, wird dieser zusätzliche Aufwand entsprechend der vereinbarten Honorars unter Vorlage eines Stundenprotokolls abgerechnet. Sofern im Rahmen der Beauftragung keine schriftliche Absprache hierzu getroffen wird, wird das Designbüro lediglich die für die Erfüllung des Werks erforderlichen Test-Inhalte einarbeiten, die die Funktionsfähigkeit des Werks demonstrieren.
  4. Sofern das Designbüro Texte wie Allgemeine Geschäftsbedingungen, Widerrufsbelehrung, Haftungsausschlüsse, Datenschutzerklärungen oder beschreibende Texte wie beispielsweise im werblichen Kontext bereitstellt, so findet keine inhaltliche oder rechtliche Überprüfung statt. Die zur Verfügung gestellten Texte dienen ausschließlich als Vorlage und zu Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar, weshalb das Designbüro keine Haftung für die Richtigkeit der Inhalte übernimmt.
  5. Sofern das Designbüro Softwaresysteme oder -komponenten anderer Hersteller verwendet, haftet es nicht für die Beschaffenheit und Sicherheitslücken oder Fehler dieser Fremdsoftware. Die Fehlersuche und Fehlerbehebungen sind im Zweifel kostenpflichtig. Dies gilt im Besonderen bei der Verwendung von kostenfreier Open Source Software oder Zusatzmodulen.
  6. Das Designbüro haftet nicht für Ausfälle, die nicht auf eigenes Verschulden zurückzuführen sind. Dazu gehören insbesondere Probleme oder Störungen der Internetverbindung, der Verfügbarkeit der Internetseite, von Maildiensten u.a., für welche die Verantwortung beim Webhosting-Provider oder anderen Servicedienstleistern liegt.
  7. Regelmäßige Aktualisierung und Sicherheitsupdates des Content-Management-Systems sowie anderer Komponenten der Internetseite oder des Online-Shops (Skriptsprachen, Datenbanksysteme, Plugins etc.) können ohne gesonderte Ankündigung eingespielt werden – das Designbüro ist insofern haftungsfrei gestellt. Sofern bei Systems-Updates Inkompatibilitäten zu vermuten sind, so ist das Designbüro insofern aus der Haftung entlassen, wenn es frühzeitig (mindestens 14 Tage vor Einspielen eines Updates) den Auftraggeber hierüber informiert.
  8. Ist vereinbart, dass das Designbüro auch Maßnahmen zur Suchmaschinenoptimierung (SEO), wie z.B. Formulierung von Titeln, Keywords, Descriptions etc., vornimmt, so wird das Designbüro dies bei Gestaltung und Programmierung der Website berücksichtigen. Für einen bestimmten Erfolg der SEO-Maßnahmen ist das Designbüro nicht verantwortlich.
  9. Nach Fertigstellung überträgt das Designbüro die Website in den Verfügungsbereich des Auftraggebers, z.B. durch Heraufladen der Daten auf den vom Auftraggeber zugänglich gemachten Server oder Übergabe eines körperlichen Datenträgers oder auf sonstige, gesondert vereinbarte Art und Weise. Mit Übertragung der Website in den Verfügungsbereich des Auftraggebers beginnt der Lauf der Frist zur Untersuchung und Anzeige etwaiger offensichtlicher Mängel (Ziffer 10.3.). Der Auftraggeber ist zur Abnahme der vertragsgemäß erstellten Website durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) verpflichtet.
  10. Das Designbüro ist nicht verpflichtet, dem Auftraggeber den Source-Code bzw. die Projekt-Original-Dateien der vom Designbüro verwendeten Tools und vom Designbüro programmierten Elemente der Website herauszugeben, bei denen diese aus der fertiggestellten Website nicht ohne weiteres direkt ablesbar oder rekonstruierbar sind. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe des Source-Codes bzw. der Projekt-Original-Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und von der Auftraggeberin/dem Auftraggeber zu vergüten.
  11. Eine Einweisung in ein vom Designbüro für die Verwaltung einer Internetseite oder eines Online-Shops eingerichtetes System ist nicht impliziter Bestandteil jedweden Angebots. Sofern eine Schulung gewünscht ist, wird diese separat vom Designbüro angeboten und muss vom Auftraggeber beauftragt werden. Sofern eine Schulung nicht explizit beauftragt wurde, werden Schulungen oder Einweisungen, auch telefonisch, nach Aufwand abgerechnet.
  12. Die Dokumentation von Systemkomponenten, Projektdetails oder über das Angebot hinausgehende Beschreibungen einer Lösung durch das Designbüro, bedürfen der schriftlichen Beauftragung des Auftraggebers. Die Ausfertigung einer Dokumentation ist in jedem Fall entsprechend des tatsächlichen Aufwandes zu vergüten.
  13. Das Designbüro verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Filme, Templates, Screendesigns, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. Für Internetseiten kann es grundsätzlich aufgrund unterschiedlicher Betriebssysteme, Endgeräte, Auflösungen und Browsern bzw. Einstellungen zu einer abweichenden Darstellung kommen. Durch standardkonforme Programmierung und Tests mit den jeweils aktuellen Browsern wird eine richtige bzw. angepasste Darstellung auf den meisten Systemen angestrebt. Eine Gewährleistung, dass der Webauftritt auf allen Systemen, Endgeräten und mit allen Browsern verlustfrei oder exakt einheitlich dargestellt wird, kann aufgrund der Vielzahl der Variationen nicht übernommen werden.
  14. Im Falle eines Datenverlustes (z.B. durch Computerviren, im Verlauf eines technisch bedingten Upgrades der Seite / des CMS / der Datenbank / der PHP-Version) kann das Designbüro nicht haftbar gemacht werden, sofern dieses nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei Nichtverschulden bzw. Vertretenmüssen des Designbüros, die erforderlichen Daten erneut unentgeltlich an diesen zu übermitteln. Die aus seinen Mitwirkungspflichten bzw. -handlungen entstehenden Kosten trägt allein der Auftraggeber.
  15. Die ständige Überwachung der Verfügbarkeit und korrekten Funktion der Webseite ist nicht Aufgabe des Designbüros, sofern nicht anders vereinbart.
  16. Gerät der Auftraggeber im Bereich der digitalen Medien, z.B. mit der Vergütung eines Internetauftrags, in Zahlungsverzug, kann das Designbüro die betroffenen Zugänge zu diesen digitalen Diensten und Medien sperren und/oder ist darüber hinaus berechtigt, bereits zur Verfügung gestellte und nicht vergütete digitale Daten zu löschen.

12. Software

Gehören Software-Programme oder Skripte zum Lieferumfang, wird dem Käufer ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, d.h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung und kann mehrfach berechnet werden. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden.

13. Virenschutz und Sicherheit

  1. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass er eigene Sicherheitsmaßnahmen ergreifen sollte, um Schäden durch Viren oder andere rechts- oder sittenwidrige Daten zu verhindern.
  2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, das persönliche Passwort zu seiner Zugangskennung sorgfältig und vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren sowie es vor Missbrauch und Verlust zu schützen. Er stellt das Designbüro von Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die durch die Verletzung vorstehender Pflichten entstehen.

14. Information zur Datenerhebung gem. Art. 13 DSGVO

Das Designbüro erhebt Daten des Auftraggebers zum Zweck der Vertragsdurchführung und zur Erfüllung vertraglicher und vorvertraglicher Pflichten. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO.

Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Der Auftraggeber ist berechtigt, Auskunft der beim Designbüro über den Auftraggeber gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern.

Der Auftraggeber kann das Designbüro dazu per E-Mail unter info@x06.de oder postalisch unter X-06 Designs, z.Hd. Mario Maier, Leinischer Weg 4, 97737 Gemünden erreichen. Dem Auftraggeber steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.

15. Erfüllungsort

Erfüllungsort für beide Parteien ist Gemünden am Main als Sitz des Designbüros.

16. Schlussbestimmungen

  1. Gerichtsstand ist Gemünden am Main, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört oder der Auftraggeber juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Das Designbüro ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.
  3. Soweit nach diesen AGB für Erklärungen die Schriftform vereinbart ist, wird diese auch durch die Textform nach § 126 b BGB mittels E-Mail oder Fax gewahrt.
  4. Ist eine der Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.