Skip to content

Barrierefreiheits­stärkungs­gesetz (BFSG)

Definition: Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?​

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein deutsches Gesetz, das die EU-Richtlinie 2019/882, bekannt als European Accessibility Act (EAA), in nationales Recht umsetzt. Es verpflichtet ab dem 28. Juni 2025 bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit, um Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu ermöglichen. Ziel ist es, eine inklusive Gesellschaft zu fördern und den europäischen Binnenmarkt durch einheitliche Standards zu stärken.

Was ist betroffen?

Das BFSG betrifft insbesondere folgende Produkte und Dienstleistungen:​

Produkte:

  • Computer, Notebooks, Tablets, Smartphones, Mobiltelefone
  • Selbstbedienungsterminals wie Geldautomaten, Fahrkarten- und Check-in-Automaten
  • Fernsehgeräte mit Internetzugang
  • E-Book-Lesegeräte
  • Router

Dienstleistungen:

  • Telekommunikationsdienste
  • E-Books
  • Bankdienstleistungen
  • Elektronischer Geschäftsverkehr (z. B. Online-Shops)
  • Personenbeförderungsdienste (z. B. Online-Buchungen im überregionalen Verkehr)

Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden oder einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro sind von den Anforderungen des BFSG ausgenommen, es sei denn, sie bringen Produkte in den Verkehr oder nehmen an öffentlichen Ausschreibungen teil. ​

Anforderungen an die Barrierefreiheit

Die Anforderungen des BFSG orientieren sich an der europäischen Norm EN 301 549, die auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 basiert. Kernanforderungen sind:​

  • Wahrnehmbarkeit: Bereitstellung von Textalternativen für Nicht-Text-Inhalte, Untertitel für Videos
  • Bedienbarkeit: Zugänglichkeit über Tastatur, ausreichender Kontrast, sichtbarer Fokus
  • Verständlichkeit: Konsistente Navigation, klare Fehlermeldungen
  • Robustheit: Kompatibilität mit assistiven Technologien durch sauberen Code und ARIA-Rollen

Diese Anforderungen sind in der Verordnung über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen nach dem BFSG (BFSGV) konkretisiert.

Fristen & Sanktionen

  • Inkrafttreten: 28. Juni 2025
  • Übergangsfristen:
    • Für bestimmte Dienstleistungen: bis zum 27. Juni 2030
    • Für Selbstbedienungsterminals: bis zum 27. Juni 2040
  • Sanktionen: Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder von bis zu 100.000 € sowie Abmahnungen.

3-Schritte-Plan zur Umsetzung

  1. Audit: Durchführung eines WCAG-Checks mit Tools wie Axe, WAVE oder dem BITV-Selbsttest.
  2. Maßnahmen: Implementierung von Fokus-Styles, Alt-Texten, ARIA-Labels und Verbesserung der Formular-UX.
  3. Dokumentation: Erstellung und Veröffentlichung einer Barrierefreiheitserklärung gemäß § 4 BFSG.

FAQ

Gilt das BFSG für reine Content-Websites?
Nicht direkt. Das Gesetz fokussiert sich auf Dienstleistungen. Dennoch ist die Umsetzung von WCAG-Standards auch für Content-Websites empfehlenswert, um die Nutzerfreundlichkeit und Suchmaschinenoptimierung zu verbessern.​

Müssen PDFs barrierefrei sein?
Ja, wenn sie Teil des Verkaufs- oder Service-Prozesses sind, beispielsweise Rechnungen oder Produktinformationen.​

Wie weise ich Barrierefreiheit nach?
Durch einen Prüfbericht eines zertifizierten Dienstleisters oder eine Selbsterklärung gemäß § 4 BFSG, ergänzt durch regelmäßige Re-Audits.

Hinweis zu den Inhalten
Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen wurden mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich allgemeinen, unverbindlichen Informationszwecken – auch bei rechtlich relevanten Themen. Eine individuelle Rechtsberatung können sie nicht ersetzen. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Inhalte übernommen.