Momentan kursieren viele Abmahnungen von Privatpersonen und Abmahnkanzleien aufgrund der Nutzung von Google Fonts auf Webseiten. Sie versuchen Webseitenbetreibern Geld aus der Tasche zu ziehen und beziehen sich dabei auf ein Urteil des Landesgerichts München (LG München I, 20.01.2022 – 3 O 17493/20). Die Schadensersatzansprüche von mehreren Hundert Euro werden massenweise an Unternehmen versandt und es ist fraglich, ob diese Abmahnwelle rechtlich überhaupt Bestand hat.
Was ist überhaupt Google Fonts?
Google Fonts ist eine Schriftarten-Bibliothek mit einer Vielzahl an Schriften, die von Google kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Unter Webdesignern ist diese Bibliothek äußerst beliebt, da sie viele Schriftarten enthält, die speziell für die Darstellung auf digitalen Geräten optimiert wurden. Was die Nutzung von Google Fonts allerdings aus DSGVO Aspekten erschwert, ist der Aspekt, dass die Schriftarten in Form von Dateien von einem Internet-Server von Google in den Browser geladen werden. Dazu muss der Browser eine IP-Adresse an die entsprechenden Google-Server übermitteln.
Wie kann ich überprüfen, ob ich Google Fonts eingebunden habe?
Entscheidend bei der Nutzung von Schriftarten aus Google Fonts ist, ob Sie diese direkt von Google laden oder lokal auf Ihrer Webseite einbinden.
Ob Ihre Webseite davon betroffen ist, können Sie mit verschiedensten Online-Tools prüfen. Hier gäbe es z.B. den Google-Fonts-Checker von sicher3.de:
https://sicher3.de/google-fonts-checker/
(Hinweis: der Checker überprüft nur die von Ihnen angegebene URL. Unterseiten Ihrer Webseite werden dabei nicht berücksichtigt und müssen einzeln geprüft werden.)
Ein weiteres Indiz für das externe Einbinden der Schriften sind Referenzen im Code Ihrer Webseite. Diese sind ähnlich aufgebaut, wie das nachfolgende Beispiel:
<link rel="preconnect" href="https://fonts.gstatic.com"> <link rel="stylesheet" id="google-fonts-1-css" href="https://fonts.googleapis.com/css?family=[SCHRIFTARTEN]display=auto&ver=6.0.3" type="text/css" media="all">
Können Sie ähnliche Fragemente in Ihrem Code finden, ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie extern Schriftarten von Google laden. In diesem Fall sollten Sie die besagten Schrift-Dateien auf den eigenen Server hochladen und von dort aus auf Ihrer Webseite einbauen. Bei diesem Vorhaben können wir Sie selbstverständlich unterstützen. Senden Sie uns hierzu einfach eine Anfrage über unser Kontaktformular oder rufen Sie an und wir senden Ihnen zeitnah ein unverbindliches Angebot zu.
Ich habe bereits eine Abmahnung erhalten, was nun?
Haben Sie bereits eine Abmahnung erhalten, sollten Sie überprüfen (lassen), ob Sie tatsächlich Google Schriftarten eingebunden haben. Zum Teil werden wahllos Zahlungsaufforderungen an Webseitenbetreiber verschickt, ohne überprüft zu haben, ob Ihre Homepage tatsächlich Schriftarten von Google in Verwendung hat. Unabhängig davon ist es ratsam eine Rechtsberatung aufzusuchen und sich über Ihre Möglichkeiten in Bezug auf das Mahnungsschreiben aufklären zu lassen. Auch Ihre örtliche IHK kann Ihnen hierbei nützliche Informationen zukommen lassen.
Hinweis: Dieser Blog-Artikel stellt keine Rechtsberatung dar und kann insbesondere keine individuelle rechtliche Beratung ersetzen.