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Cookie-Consent

​Definition: Was ist Cookie-Consent?​ Cookie-Consent bezeichnet die ausdrückliche Zustimmung der Nutzer*innen zur Speicherung und Verarbeitung nicht-essentieller Cookies oder ähnlicher Tracking-Technologien auf ihren Endgeräten. Diese Einwilligung ist gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) erforderlich, bevor solche Technologien eingesetzt werden dürfen.​

Rechtsgrundlagen 2025

  • DSGVO Art. 6 Abs. 1 lit. a: Verarbeitung personenbezogener Daten ist nur mit Einwilligung zulässig.
  • TDDDG § 25: Speicherung und Zugriff auf Informationen auf Endgeräten erfordern eine vorherige Einwilligung der Nutzer*innen.
  • IAB TCF 2.2: Ein branchenweiter Standard zur Übermittlung von Einwilligungsinformationen im digitalen Werbeökosystem.

Der Consent-Lifecycle in vier Phasen

  1. Erhebung (Collect): Nutzer*innen werden beim ersten Besuch der Website um ihre Einwilligung gebeten.
  2. Speicherung (Store): Die Entscheidung wird dokumentiert, z. B. in einem First-Party-Cookie oder serverseitig.
  3. Weitergabe (Share): Die Einwilligungsinformationen werden an eingebundene Dienste und Partner übermittelt.
  4. Widerruf (Revoke): Nutzer*innen können ihre Einwilligung jederzeit über einen leicht zugänglichen Link widerrufen.

Best Practices für hohe Opt-in-Raten

  • Symmetrische Buttons: „Akzeptieren“ und „Ablehnen“ sollten gleichwertig gestaltet sein, um eine faire Wahl zu ermöglichen.
  • Kategorisierte Auswahl: Ermögliche Nutzer*innen, spezifisch auszuwählen, welchen Cookie-Kategorien sie zustimmen möchten (z. B. Statistik, Marketing).
  • Kurze Ladezeiten: Implementiere serverseitiges Tagging, um die Performance der Website nicht zu beeinträchtigen.
  • Transparente Informationen: Stelle klare und verständliche Informationen über die verwendeten Cookies und deren Zwecke bereit.

Consent-Logging: So geht’s richtig

Die Dokumentation der Einwilligungen ist essenziell, um im Falle von Prüfungen durch Aufsichtsbehörden nachweisen zu können, dass die Einwilligungen rechtskonform eingeholt wurden. Viele Consent Management Plattformen (CMPs) bieten hierfür entsprechende Logging-Funktionen an.

FAQ

Ist „Scrolling“ ein gültiger Consent?
Nein. Das bloße Scrollen oder Weitersurfen auf der Website gilt nicht als gültige Einwilligung gemäß DSGVO und TDDDG.

Muss ich Google Analytics bis zum Opt-in blockieren?
Ja. Tracking-Tools wie Google Analytics dürfen erst nach ausdrücklicher Zustimmung der Nutzer*innen aktiviert werden.​

Wie oft sollte der Cookie-Consent erneuert werden?
Empfohlen wird eine Erneuerung der Einwilligung alle 6 bis 12 Monate oder sobald sich die verwendeten Tracking-Technologien ändern.​

Unsicher beim Consent-Setup?
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Hinweis zu den Inhalten
Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen wurden mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich allgemeinen, unverbindlichen Informationszwecken – auch bei rechtlich relevanten Themen. Eine individuelle Rechtsberatung können sie nicht ersetzen. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Inhalte übernommen.